7. April 2021 0 Comments
Am 06.04.21 brachte die FREIE Bürgerpartei Vorarlberg eine außerparlamentarische Anfrage ein, da für uns die Sinnbefreiung der am 25.03.21 ergriffenen Maßnahmen im Leiblachtal, auf der Hand liegt. Von 25500 Testungen, waren 18 positiv (das muss nicht heißen, dass diese auch erkrankt sind), dies entspricht 0,07% bezogen auf die Testungen wärend diese Zeitraumes. Die Verhältnismäßigkeit suchen wir vergebens und die Kosten für diese Maßnahmen sind der Bevölkerung offenzulegen.
Text Anfrage:
Ergeht an:
LR Christian Gantner
LR Martina Rüscher
LH Markus Wallner
als auch an die gesamte Landesregierung
Betreff:
Außerparlamentarische Anfrage einer Partei zu den Verordnungen, Ausreisetestungen, als auch den damit zusammenhängenden Kosten zu Lasten des Steuerzahlers
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Wallner, Frau Landesrätin Rüscher, Herr Landesrat Gantner!
Sehr geehrte Mitglieder der Vorarlberger Landesregierung!
Im Zeitraum vom 25.03.21, 00:00 Uhr bis 31.03.21, 00:00 Uhr, wurde durch die Vorarlberger Landesregierung, allen voran Hr. LH Wallner und LR Gantner, eine Ausreisebeschränkung (Ausreisetestung), verordnet. Während dieser Zeit wurden ca. 25.500 Testungen gemacht – 18 davon fielen positiv aus.
Zur Kontrolle dieser durch die Landesregierung verordneten Maßnahmen und Ausreisetestungen war es auch notwendig Personal (Polizei, Bundesheer und Verwaltungspersonal) zur Verfügung zu stellen, als auch die Infrastruktur für Checkpoints und zusätzliche Teststationen herzustellen. Dieser Aufwand war natürlich auch mit immensen Kosten verbunden, welche dem Steuerzahler zur Last fallen.
Aus diesem Grund stellt die FREIE BÜRGERPARTEI VORARLBERG, folgende außerparlamentarische Anfrage, mit der Bitte um Beantwortung.
ANFRAGE:
Wir die FREIE BÜRGERPARTEI VORARLBERG stellt diese Anfrage, mit der Bitte um detaillierte Beantwortung unserer Fragen. Uns fehlt bei den, durch Sie ergriffenen Maßnahmen klar die Relation zur Verhältnismäßigkeit. Für uns war es eine sinnbefreite Belastung des Steuerzahlers, welche im Endeffekt durch die Bilanz von 0,07 % positiven Testergebnissen als nicht verhältnismäßig angesehen werden kann und muss!
Weiters stellen die, durch Sie ergriffenen Maßnahmen im Zeitraum vom 25.04.21 bis einschl. 31.03.21, unseres Erachtens nach einen klaren Verstoß gegen die europäische Grundrechtscharta dar:
Artikel 45
Freizügigkeit und Aufenthaltsfreiheit
(1) Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten.
Hochachtungsvoll und mit der Aufforderung diese Anfrage zeitnah zu beantworten!
Georg J. Palm Matthias Lexer
Landesparteiobmann Landesparteisekretär
Freie Bürgerpartei Vorarlberg Freie Bürgerpartei Vorarlberg